Albstadt ist die größte Stadt in der Region, gleichwohl aber auch „ländlicher Raum“. Als Flächenstadt mit 9 Stadtteilen benötigen wir einen guten öffentlichen Personennahverkehr, zugleich wird aber der Individualverkehr innerhalb der einzelnen Stadtteile, zwischen den Stadtteilen und darüber hinaus auch in Zukunft eine große Rolle spielen. Beides ist gleich wichtig und muss sich ergänzen.
Gesamtverkehrskonzept, das die unterschiedlichen Verkehrsmöglichkeiten verbindet
Es ist deswegen falsch, wenn in den letzten Jahren kommunalpolitisch zu beobachten war, dass einerseits Vertreter der „Autofraktion“ und andererseits „Förderer des öffentlichen Verkehrs“ teils unversöhnlich aufeinander gestoßen sind. Eine Verkehrskonzeption der Zukunft muss allen Belangen Rechnung tragen. Dies insbesondere auch unter Einbeziehung der unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten und Bedürfnisse von Pendlern, Privatpersonen, aller Generationen und aller sozialen Schichten. Wir brauchen also in der Stadt ein Gesamtverkehrskonzept, das die unterschiedlichen Verkehrsmöglichkeiten verbindet.
Funktionierendes Radwegenetz
Es bedarf deswegen des weiteren Ausbaus eines sicheren, flächendeckenden und die Stadtteile verbindenden Radwegenetzes, nachdem auch das Transportmittel Fahrrad weiter an Bedeutung gewinnt. Dies heißt aber nicht, dass der Individualverkehr mit dem Pkw dazu als Konkurrenz zu sehen ist – ein Miteinander, statt einer Konkurrenz, ist in Bezug auf die Verkehrsfläche notwendig. Dieses Miteinander muss zu einem möglichst zügigen Fluss der Verkehrsströme in der Stadt führen. Dazu gehört auch, auf unnötige Einschränkungen des Verkehrsflusses in der Stadt zu verzichten, ebenso wie es notwendig ist, die Einhaltung von Verkehrsregeln zu überwachen. Auch unter dem Aspekt der Personalkosten wird es künftig darum gehen, bei der Überwachung des Verkehrs verstärkt auf automatische Systeme (mobile Messgeräte) zu setzen. Dies allerdings in erster Linie an tatsächlich verkehrsgefährdeten Stellen, explizit aber nicht zur Erhöhung der Einnahmen der Stadtkasse.
Genügend Ladestationen
Der politische Wille zur Förderung der Elektromobilität auch bei Autos besteht. Dies hat aber zur Folge, dass es auch einer ausreichenden Zahl an öffentlichen Ladestationen im Stadtgebiet bedarf. Es ist deswegen auch Aufgabe der Stadt, gemeinsam mit den Albstadtwerken, dafür zu sorgen, dass der Wandel zur Elektromobilität durch Vorhalten von ausreichend Ladestationen – insbesondere auch Schnellladestationen – gefördert wird.
Umsetzung Parkleitkonzept Ebingen
Ein geordneter Verkehrsfluss innerhalb der Stadt benötigt auch ausreichend Parkraum für Fahrzeuge. Auch hier gilt es, ideologische Denkbarrieren zu überwinden: Das Vorhalten von ausreichend Parkraum – insbesondere in den Innenstädten der größeren Stadtteile – muss nicht zwingend auch der Förderung von öffentlichen Personennahverkehr und/oder Fahrradnutzung entgegenstehen, ebenso wenig einem sicheren Fußgängerverkehr. Auch hier müssen Denkbarrieren aufgebrochen werden. Ein funktionierender Handel und funktionierende Dienstleistung in den Innenstädten werden auch in Zukunft darauf angewiesen sein, dass ausreichend zentrumsnahe und gut erreichbare Parkflächen zur Verfügung stehen. Was benötigt wird, ist dementsprechend das Vorhalten von ausreichend Parkraum – in den Innenstädten sowohl für Anwohner, wie auch für Kurzzeitparker. Das seit vielen Jahren jeweils „kurzfristig“ durch die Verwaltung angekündigte „Parkleitkonzept Ebingen“ mit intelligenter Verkehrsführung muss deswegen jetzt endlich umgesetzt werden und darf nicht weiter verzögert werden. Dazu gehört allerdings auch, darüber nachzudenken, ob die teilweise ungenutzten Kapazitäten von Parkplätzen etwa im Parkhaus Bahnhof nicht verstärkt dadurch belegt werden, dass ein neues System von Parkgebühren eingeführt wird. Eine vernünftige Parkplatzbewirtschaftung auch im Sinne des innerstädtischen Handels darf vor der Erhebung angemessener Parkgebühren – je zentrumsnäher je abgestufter – nicht zurückschrecken. Entscheidend ist allerdings, dass für Besucherparkplätze auch ausreichend Parkraum zur Verfügung steht, ebenso für Anwohner. Einerseits müssen deswegen die vorhandenen Anwohnerparkzonen geprüft werden, andererseits diese evtl. auch ausgebaut. Vor allem ist entscheidend, für diejenigen, die mit dem Pkw zur Arbeit in die Innenstadt pendeln, genügend Parkfläche außerhalb von Anwohner- und Besucherparkplätzen zur Verfügung zu stellen.
Überörtliche Verkehrsanbindung
Eine zukunftsfähige Verkehrskonzeption kann nur darauf basieren, dass auch die überörtliche Verkehrsanbindung der Stadt Albstadt zukunftsfähig wird. Für den Bereich Straße wird es deshalb notwendig sein, die geplante Ortsumfahrung Lautlingen auch zur Entlastung der Lautlinger Zentrumlage nun endlich zügig weiter voranzutreiben. Eine Abweichung von der nunmehr in Planung befindlichen Trasse birgt die Gefahr, dass das Projekt – gerade in Zeiten leerer Kassen – auf den St. Nimmerleinstag verschoben wird. Dies darf im Interesse Lautlingens, wie auch der Gesamtstadt, nicht geschehen. Vor diesem Hintergrund sind die Planungen zu beschleunigen, müssen aber unter allen aktuell denkbaren Aspekten dem Umwelt- und Naturschutzgedanken Rechnung tragen. Zu prüfen ist, inwieweit Begrünungsmaßnahmen und Lärmschutz weiter dazu beitragen können, die letztlich notwendigen Eingriffe in die Landschaft so geringfügig wie möglich zu halten.
Anbindung auf der Schiene
Entscheidendes Thema für die Zukunftsfähigkeit der Stadt ist darüber hinaus die Anbindung von Albstadt auf der Schiene:
Im kurzen Takt zur Talgangbahn
Der Gemeinderat hat gemeinsam mit der Stadtverwaltung die Grundsatzentscheidung für die Wiederinbetriebnahme der Talgangbahn beschlossen. Bei der Detailplanung dieser Strecke zwischen Ebingen und Onstmettingen gilt es jetzt eine konsequente Bürgerbeteiligung einzuhalten und die Belange all derer, die von der Streckenführung der Talgangbahn betroffen sind, ernst zu nehmen und in die weitere Planung einzubringen. Dies sowohl hinsichtlich der Haltepunkte, wie auch bei der Gestaltung von Kreuzungsbereichen und sonstigen Maßnahmen. Darüber hinaus muss frühzeitig dafür Sorge getragen werden, dass die Haltepunkte der künftigen Talgangbahn mit dem öffentlichen Personennahverkehr auch etwa aus den Hanglagen des Talgangs gut, mit kurzfristigem Takt und ohne besonderen Aufwand zu erreichen sind. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Für die Zukunft ist auch daran zu denken, hier als Pilotprojekt etwa Elektrobusse, Rufbusse und/oder selbstfahrende Fahrzeuge einzusetzen. Es bedarf der Fantasie und ggf. der Rücksprache mit Industrieunternehmen, um hier technologisch Albstadt nach vorne zu bringen.
Elektrifizierung der Strecke bis Stuttgart
Die Talgangbahn wird ihre Wirkung vollkommen entfalten, wenn das für die Gesamtstadt noch wichtigere Projekt in absehbarer Zukunft umgesetzt wird: Die Elektrifizierung der Zugstrecke von Tübingen bis Albstadt und darüber hinaus bis Sigmaringen. Mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 werden nur noch Elektroloks in den Stuttgarter Hauptbahnhof einfahren können. Wollen der Zollernalbkreis und die Stadt Albstadt nicht durch den notwendigen Umstieg in Tübingen „abgehängt“ werden, muss das Großprojekt „Elektrifizierung Bahnstrecke“, auch zusammen mit dem Kreis Sigmaringen, auf allen politischen Ebenen mit größtem Nachdruck vorangetrieben werden. Für die künftige Entwicklung des Zugverkehrs ist dies nicht nur wünschenswert, sondern die zentrale Weichenstellung. Mit der Elektrifizierung erreichen der Nutzen und damit auch die Akzeptanz der Talgangbahn das Maximum: Umsteigefrei von Onstmettingen bis Stuttgart und zurück, zusätzlich zur gravierenden Verbesserung unseres innerstädtischen Verkehrs.